Der Landesverband
Nach dem Ende des 2. Weltkriegs schlossen sich hessische Grundeigentümer zusammen und gründeten den Hessischen Grundbesitzerverband. Ausschlaggebend war Artikel 42 der Verfassung des Landes Hessen vom 01.12.1946. Dort wurde festgeschrieben, dass der „Großgrundbesitz im Rahmen einer Bodenreform einzuziehen“ sei.
Der staatlichen Bedrohung stellte der Verband ein eigenes Konzept gegenüber, das nach zähen Verhandlungen angenommen wurde. Durch freiwillige Landabgaben wurden Betriebe geschaffen, die den Eigentümern nach Krieg und Vertreibung den Aufbau einer neuen Existenz ermöglichten. Gleichzeitig konnte die Zerschlagung bestehender, lebensfähiger Besitze weitgehend verhindert werden.
Im Jahr 2016 kam es erstmals zur Umbenennung in Familienbetriebe Land und Forst – Hessen e. V..
Heute wie damals setzt sich der hessische Verband der Familienbetriebe Land und Forst dafür ein, den Land- und Forstwirten die Nutzungs- und Verfügungsrechte an ihrem Eigentum zu erhalten. Er setzt auf Kooperation anstelle von Konfrontation durch überbordende stattliche Verordnungen.
Gerade in Zeiten der globalen Marktwirtschaft ist es umso wichtiger, die Eigentümerrechte vor Einschränkungen durch die EU-, Bundes- und Ländergesetzgebung zu schützen.
Ihr Eigentum ist unser Anliegen!
Philipp Victor Russell
Louis Graf zu Erbach-Fürstenau
Eike Hancken
Vorstandsmitglieder
Dr. Constantin von Brandenstein, Tobias Canisius, Alexander Fürst von Isenburg, Caroline Kirchhoff, Philipp von der Malsburg, Gerhard Rieß von Scheurnschloß, Sylvia Ruppel, Björn Schöbel, Carl Anton Prinz zu Waldeck und Pyrmont, Dr. Volker Wolfram,
- Caroline Kirchhoff
- Hans-Hilmar von der Malsburg
- Wolfgang Rüdiger
Sonja Braun
61381 Friedrichsdorf
0151 -17874173
info@fablf-hessen.de
Wir sind für Sie da!
Egal ob Sie uns digital per Email, schriftlich via Post, elektronisch über Fax oder persönlich am Telefon erreichen wollen.